Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der avacom (Deutschland) GmbH (anschließend avacom genannt)
1 Geltungsbereich
Lieferungen, Leistungen und Angebote von avacom erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und avacom diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
2 Lieferungen und Leistungen
Die Angebote von avacom sind freibleibend unverbindlich. Änderungen betreffend Technik, Form, Farbe und/oder Gewicht behält sich avacom im Rahmen des Zumutbaren ausdrücklich vor. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von avacom, spätestens aber mit Zusendung der bestellten Ware zustande. Lieferzeitangaben sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. avacom kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von avacom verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde avacom erfolglos eine angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat. avacom ist zu zumutbaren Teillieferungen jederzeit berechtigt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die avacom die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten von avacom oder deren Unterlieferanten eintreten, hat avacom auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen avacom, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird avacom von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich avacom nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von avacom genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager unfrei, wobei Frachtfrei-Grenzen und Verpackungskosten in den Besonderen Lieferbedingungen bzw. im Angebot festgelegt sind. Die Verpackung wird, soweit nicht in der Auftragsbestätigung explizit erwähnt, nicht zurückgenommen. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von avacom innerhalb 20 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn avacom über den Betrag verfügen kann. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Es bedarf keiner weiterer Mahnung. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. avacom behält sich vor, gegenüber dem Kunden einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch avacom anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4 Prüfung und Gefahrübergang
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überprüfung nicht erkennbar war. Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf dem Lieferschein oder auf der Empfangsbestätigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf geht mit der Übergabe der Sache an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
5 Gewährleistung
avacom gewährleistet, dass die Waren nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen.
Sachmängelansprüche bestehen nicht:
• bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
• bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
• bei natürlicher Abnutzung (insbesondere von Verschleißteilen)
• wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen von avacom nicht befolgt werden
Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Zusätzliche Voraussetzung für Sachmängelansprüche aus Werkvertrag ist, dass es sich nachweislich um dieselbe Ursache eines somit nicht einwandfrei beseitigten Fehlers handelt. Der Käufer hat bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. avacom ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nachbesserung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von avacom über. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde zusätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung der Ware durch den Käufer zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate, für Verbraucher 24 Monate. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist nach schriftlicher Absprache. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit Ablieferung der Ware. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt avacom in vollem Umfange an ihre Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Gewährleistungsansprüche gegenüber avacom stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.
6 Eigentumsvorbehalt
avacom behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, avacom einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen. avacom ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Verletzung der in Abs. 2 dieser Bestimmung genannten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt avacom bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. avacom nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. avacom behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Verzug gerät.
7 Haftungsbeschränkungen
Soweit sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. avacom haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet avacom nicht für den Verlust von Daten, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. avacom haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet avacom nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf den Betrag des vom Kunden zu zahlenden Bestellwertes sowie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet avacom nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§14 ProdHaftG).
8 Datenschutz
Im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden hält sich avacom an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und ist berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten, unter Beachtung dieses Gesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren ist avacom nach geltendem Recht befugt, von Handels- und Wirtschaftsauskunfteien Angaben über die Kreditwürdigkeit einzuholen.
9 Allgemeine Bestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtstand ist 78048 Villingen-Schwenningen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. avacom ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit avacom geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von avacom. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
avacom (Deutschland) GmbH
1.1.2024
Allgemeine Einkaufsbedingungen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen sind dann verbindlich,
wenn sie in der Bestellung oder Auftragsbestätigung von avacom (Deutschland)
GmbH als anwendbar erklärt werden. Nachfolgend wird
die beauftragende Firma Besteller und die in der Bestellung aufgeführte
Firma als Lieferant(en) bezeichnet.
2. Annahme der Bestellung
Mit Annahme der Bestellung erklärt sich der Lieferant mit den
Lieferbedingungen des Bestellers einverstanden. Sie gehen in jedem
Fall allfälligen Lieferbedingungen des Lieferanten vor.
Die Annahme kann schriftlich oder stillschweigend, d.h. durch
entsprechende Handlungen erfolgen.
3. Preise
Die Preise sind bindend und dürfen während der Bestell- und
Lieferphase nicht erhöht werden. Weitere Kosten, welche nicht in
der Bestellung aufgeführt wurden, sind nicht zulässig.
Es gilt die in der Bestellung aufgeführte Währung.
4. Lieferfristen
Die Lieferfrist richtet sich nach dem in der Bestellung festgesetzten
Datum. Sie kann verlängert werden, wenn Hindernisse eintreten,
die auf höhere Gewalt wie Krieg, Epidemien, Unwetter u.ä.
zurückzuführen sind. Ein allfälliger Verzug der Lieferung
ist umgehend und ohne Aufforderung dem Besteller zu melden.
Resultiert der Verzug nicht auf höhere Gewalt, kann der Besteller,
anhand der ihm zumutbaren Möglichkeiten eine Nachfrist setzten.
Wird diese erneut nicht eingehalten ist der Besteller berechtigt von der
Bestellung zurückzutreten. Die ihm entstehenden Umtriebe kann der
Besteller dem Lieferanten in Rechnung stellen. Wenn nichts anderes
abgemacht wurde, beträgt die maximale Obergrenze für solche
Unkosten 25% des netto Bestellwertes.
5. Verpackung
Der Lieferant ist dafür besorgt, dass die zu liefernde Ware nach
den Regeln der Verpackungstechnik korrekt und stabil verpackt wird.
Es dürfen keine überdimensionierten Kisten verwendet werden.
Es ist auch nicht zulässig, unnützes oder
überflüssiges Abfallmaterial in die Transportbehälter
zu füllen. Bei Zuwiderhandlung ist der Besteller berechtigt,
die Entsorgungskosten dem Lieferanten in Rechnung zu stellen.
6. Versand
In der Bestellung wird die Art des Transportes definiert. Falls der Besteller
den Spediteur bestimmt, müssen die Kosten in der Bestellung
angegeben sein. Organisiert der Besteller die Spedition, werden
dem Lieferanten die entsprechenden Kundennummern und die Versandart
angegeben. Der Lieferant gibt dem Besteller vorgängig die Masse
und das netto / brutto Gewicht der Lieferung an. Die Lieferung wird
innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt durch den Besteller visuell
geprüft. Werden Mängel, verursacht durch den Transport, erst
bei der Inbetriebnahme der Geräte sichtbar, muss der Lieferant
für deren Behebung besorgt sein.
7. Zahlungen
Die Zahlungsbedingungen werden in der Bestellung definiert.
Übergeordnet gelten die folgenden Regelungen: Bei mangelhafter
Lieferung kann der Besteller einen Teil oder den ganzen Betrag bis
zur Mängelbehebung zurückbehalten. Werden diese nicht innerhalb
einer vom Besteller gesetzten Frist behoben, kann eine Drittfirma mit
der Behebung beauftragt werden. Die entstehenden Unkosten werden dem
Lieferanten in Rechnung gestellt. Können Mängel nicht behoben
werden, kann der Besteller die Zahlung verweigern. Die Ware kann dann
vom Lieferanten abgeholt werden. Es besteht eine Schadensersatzpflicht
seitens des Lieferanten.
8. Garantie
Falls nichts anderes in der Bestellung abgemacht wurde, gilt eine
Garantiezeit von 24 Monaten. Garantiefälle können durch
Austausch des defekten Teiles oder durch Reparatur behoben werden.
Durch einen Garantiefall darf dem Besteller, bzw. dessen Kunde keine
Kosten entstehen. Ist eine Reparatur vor Ort durch den Lieferanten oder
durch eine von ihm bestimmte Firma zumutbar, muss er diese innert
nützlicher Frist erledigen. Ist eine Reparatur vor Ort nicht
zumutbar, wird das defekte Teil an den Lieferanten zurückgesendet.
Eine Reparatur oder ein Austausch muss innerhalb einer nützlichen
Frist geschehen. Je nach Art des Gerätes darf die „nützliche
Frist“ zwei bis fünf Arbeitstage betragen. Dauert die Reparatur
bzw. Austauschzeit länger, ist der Besteller unverzüglich zu
informieren. Bei nicht Erfüllung innerhalb von 15 Arbeitstagen, muss der
Lieferant für den entstehenden Schaden aufkommen (Neubeschaffung,
Leihgerät usw.)
9. Administratives
Die Rechnung muss in 2-facher Ausführung dem Besteller zugestellt
werden. Die Bestell-Nummer oder der Vermerk „Lager“
muss darauf ersichtlich sein. Die Rechnung muss immer separat von der
Lieferung verschickt werden. Alternativ kann die Rechnung auf die
Email-Adresse: info@avacom.com.de gesendet werden.
10. Gerichtsstand
Bei Uneinigkeiten ist der Gerichtsstand der Sitz der Besteller
Gesellschaft. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Landesrecht
der Besteller Gesellschaft.
Villingen-Schwenningen, 1.1.2024